Diabetes Melitus Zuckerkrankheit

Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) ist ein Überbegriff für verschiedene Erkrankungen des Stoffwechsels. Allen gemeinsam ist, dass sie zu erhöhten Blutzuckerwerten führen, weil die Patientinnen und Patienten einen Mangel am Hormon Insulin haben und/oder die Insulinwirkung vermindert ist.

Kribbelnde Füße aufgrund von Nervenschäden. Juckreiz aufgrund der für Diabetes trockenen Haut sowie Nervenstörungen. Sehprobleme, wenn der Zucker die Augennerven und feine Blutgefäße im Auge schädigt. Bewusstseinsstörungen bis hin zur Bewusstlosigkeit (diabetisches Koma) aufgrund sehr stark erhöhter Blutzuckerspiegel.

Welche Arten von Diabetes gibt es?

Menschen mit Typ-1-Diabetes müssen täglich Insulin spritzen, denn ihre Bauchspeicheldrüse produziert kein oder nur sehr wenig Insulin. Die Insulinbehandlung schützt vor zu starken Schwankungen des Blutzuckerspiegels und Beschwerden durch Überzuckerungen. Außerdem soll sie Folgeerkrankungen, die durch zu hohen Blutzucker entstehen können, so gut wie möglich vermeiden helfen. 

Typ-2-Diabetes ist eine Erkrankung des Stoffwechsels, die dazu führt, dass der Blutzuckerspiegel ansteigt. Ein Diabetes kann ganz unterschiedlich ausgeprägt sein: Manche Menschen bekommen die Erkrankung gut in den Griff, bei anderen führt sie mit den Jahren zu Folgeschäden.

Es gibt zwei Haupttypen des Diabetes (Diabetes mellitus). Typ-1-Diabetes tritt in der Regel schon im Kindes- oder Jugendalter auf. Zu einem Typ-1-Diabetes kommt es, weil die Bauchspeicheldrüse geschädigt ist und kein oder nur sehr wenig Insulin produziert.

Beim Typ-2-Diabetes dagegen wird das Insulin von den Körperzellen immer schlechter aufgenommen und verwertet. Er wird auch „Altersdiabetes“ genannt, weil er sich oft erst im höheren Lebensalter bemerkbar macht. Typ-2-Diabetes ist wesentlich häufiger als Typ-1-Diabetes. Etwa 90 % der Menschen mit Diabetes haben einen Typ-2-Diabetes.

 

Wer darf Diabetiker Behandeln

Sie benötigen eine medizinische Fußpflege bei einem ausgebildeten Podologen/einer ausgebildeten Podologin.

Für sie gibt es keine harmlosen Wunden oder Verletzungen an den Füßen, denn: Die Wunden heilen schlechter. 3 Gründe, wieso Wunden bei Menschen mit Diabetes oft schlechter wahrgenommen werden und schlechter heilen: geschädigte Funktion der Nerven. gestörter Blutfluss.

Bei der Tätigkeit als Fußpfleger/in wird zwischen der kosmetischen und der medizinischen Fußpflege unterschieden.

 1. Kosmetische Fußpflege

Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß. Sie umfasst Teile des Berufes des Kosmetikers und ist daher als handwerksähnliche Tätigkeit bei der Handwerkskammer anzumelden. Sie kann erlaubnisfrei ausgeübt werden, wobei zusätzlich eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt.

2. Medizinische Fußpflege

Medizinische Fußpflege bedeutet Krankenbehandlung im Sinne von Heilkundeausübung und ist Ärzten, Heilpraktikern und Podologen vorbehalten. Sie ist als heilberufliche Tätigkeit gesetzlich geregelt und wird auf Grundlage einer ärztlichen Verschreibung durchgeführt.

Hinweis: Wer die Berufsbezeichnung „Podologe/in“ oder „Medizinische/r Fußpfleger/in“ führen will, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis, siehe weiter unten im Text (Antrag auf Erlaubnis) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 21 KB). Diese Berufsbezeichnungen sind nach § 1 Abs. 1 PodG geschützt. Die in § 1 PodG geregelte Erlaubnispflicht gilt nur für die Führung der beiden oben genannten Berufsbezeichnungen. Die Tätigkeit einer „medizinischen Fußpflege“ ist hingegen erlaubnisfrei und darf auch so beworben werden (vgl. BGH-Urteil vom 24. September 2013 – Az. I ZR 219/12).

Behandlungsspektrum

Podologie ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß. Das Behandlungsspektrum umfasst:

Fachgerechte diabetische Fußbehandlung

Mykosebehandlung (Pilz)

Nagelbehandlungen

Hyperkeratosenbehandlungen Behandlung von Clavi und Verrucae

Taping bei schmerzenden und deformierten Füßen

Orthonyxie

Orthesentechnik

Physikalische Unterstützung zur Wundbehandlung

Nageprothetik

Fuß- und Unterschenkelmassage

Schuhberatung

Allgemeine und individuelle Beratung

Was darf ein Fußpfleger Behandeln

Kosmetische Fußpflege

Kürzen der Nägel.

Abtragen von verdickten Nägeln.

Beratung von Hautpflege.

Entfernen von Hornhaut.

Behandlung von Hühneraugen (jedoch nicht bei Risikopatienten)

Präventive Maßnahmen zur Vorbeugung von eingewachsenen Nägeln (Erste Hilfe leisten)

Wellnessbehandlungen.

Lackieren

Gel Nägeln

Schellack

Bluter Krankheit Hämophilie

Hämophilie, auch Bluterkrankheit genannt, ist eine Erbkrankheit, bei der die Blutgerinnung gestört ist. Das Blut aus Wunden gerinnt nicht oder nur langsam. Häufig kommt es auch zu spontanen Blutungen, die ohne sichtbare Wunden auftreten. Hämophilie tritt hauptsächlich bei Männern auf. 

Was ist der Unterschied zwischen Bluter und Künstlichen Bluter

Ein Bluter hat eine Krankheit, welche den Blutgerinnungsfaktor herabsetzt.

 

Ein künstlicher Bluter, bei denen wird aus therapeutischen Gründen der Blutgerinnungsfaktor herabgesetzt, gemeinhin durch ein Medikament mit Namen Marcumar oder andere Blutverdünner. Das wird gemacht z.B. Blutgerinnseln, welche durch eine OP nicht entfernt werden können, um diese nach und nach aufzulösen.

 

Im Endergebnis haben dann beide das selbe, schneiden sie sich, hört das nicht mehr auf zu bluten, nur dass man beim Marcumarpatient dies durch das Weglassen des Medikamentes wieder behebt, bei einem "echten Bluter" kann man das nicht so einfach.

Wer darf bei Blutern Fußpflege machen?

Der Podologe darf gemäß Podologengesetz auf ärztliche Anordnung über die Fußpflege hinaus selbstständig Risikopatienten behandeln, z.B. Diabetiker, Rheumatiker, Bluter, Patienten mit arterieller oder venöser Durchblutungsstörung der Beine. Bei  Terminvereinbarungen immer vorher nachfragen ob er Bluter ist (auch Künstlicher Bluter). Wenn er bestätigt das er Bluter ist, bitte an einem Podologen verweisen.