Hygiene ist Voraussetzung für jede Arbeit, auf dem Gebiet der
-Körperpflege
-Gesichtspflege
-Insbesondere in der Fußpflege.
Jeder Kunde in den Bereichen Fußpflege, Kosmetik und Maniküre hat Anspruch auf eine Dienstleistung, die dem hygienischen Standard entspricht, denn hier kann ein Infektionsrisiko für schwerwiegende Krankheiten wie Hepatitis B oder C und AIDS durch den Kontakt mit Blut nicht ausgeschlossen werden. Hierfür sind bereits winzige Blutmengen ausreichend, beispielsweise an den Instrumenten (Zangen, Hornhauthobel, Fräser, Feilen, Sonden, Bürsten…). Ebenso ist die Übertragung von Pilzkrankheiten an Haut und Nägeln möglich. Deswegen sollten sich Kunden mit erkennbar ansteckenden Hautkrankheiten wie zum Beispiel Pilzinfektionen zur Vermeidung der Infektionsübertragung auf andere Kunden oder auf den Behandler nur in solchen Einrichtungen behandeln lassen, in denen die Vorhaltung des zum Infektionsschutz nötigen Instrumentariums und die erforderlichen Handhabungen vorausgesetzt werden können.
Hierzu zählen vor allem Praxen von staatlich geprüften Podologen oder med. Fußpflegern. Darüber hinaus müssen die Arbeitsmaterialen durch Desinfektion / Reinigung und ggf. Sterilisation aufbereitet und die Räume hygienisch einwandfrei gehalten werden.
Zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden bestehen gesetzliche Regelungen in Form des Infektionsschutzgesetzes, der Infektionshygieneverordnung des Landes Hessen. Darüber hinaus existieren einschlägige berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften, die an dieser Stelle nicht näher dargestellt werden sollen.
Ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Regelungen ist der Hygieneplan, der alle hygienerelevanten Tätigkeiten und Vorkehrungen im Betrieb beschreibt und regelt. Der Hygieneplan ist in eigener Verantwortung vom jeweiligen Betrieb selbst zu erstellen.
Die Praxis muss immer einen sauberen Hygienischen Eindruck Haben.
Flächen und Böden täglich waschen.
Saubere Fenster
Genügend Belüftungs Möglichkeiten
Tägliches wechseln der Behandlungs Bezüge, oder für jeden Kunden/in einweg Bezügen Liege Papierrollen wechseln.
Gute Raumbeleuchtung
Lichtquelle Lupenleuchte
Wasseranschluss in der Nähe
Waschbecken öfters im laufe des Tages Putzen.
• Das Tragen von Arbeitskleidung wird empfohlen.
• Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Atemschutz) sind bereitzustellen und regelmäßig sowie bei Bedarf zu wechseln.
• Das Personal soll bei der Arbeit kurzärmlige Kleidung tragen, um den Kontakt der Ärmel mit den Instrumenten und mit der verletzten Haut zu vermeiden.
• Lange Haare sind zusammen zu binden.
• Während der Arbeit ist Schmuck wie Ringe, Armreifen, Armbanduhren aus Gründen der Verletzungsgefahr für Personal und Patienten und des Entstehens von Lücken bei Reinigung und Desinfektion abzulegen. Auf Nagellack und künstliche Fingernägel ist zu verzichten.
• Die Hände sind zu Beginn des Arbeitstages sowie bei Verschmutzungen gründlich mit Flüssigseife aus Spendern (keine Stückseife) zu waschen
• unmittelbar vor der Behandlung sowie nach dem Ablegen der Schutzhandschuhe
• Wandspender mit Originalflasche im Arbeitsbereich
• Hebel mit Handgelenk bedienen
• ca. 3-5 ml des VAH-gelisteten Händedesinfektionsmittels bzw. 2 Pumpenhübe auf die trockene Haut geben
• Waschbewegungen für 30 sec, dabei Daumen, Zwischenräume, Fingerkuppen und Nagelfalze einbeziehen
• Hände müssen bis zum Ende der 30 sec feucht sein (sonst wirkt der Alkohol nicht)
• Kleben am Ende deutet Wirkung der Rückfetter an
Händewaschen:
• keine Stückseife
• Seifenlotion immer auf die feuchte Haut aufbringen, (Seifenlotion ist als Konzentrat aggressiver zur Haut als der Alkohol für die Desinfektion!)
• gut mit Wasser aufschäumen und Schmutz entfernen
• Seife gut abspülen, Hände gut abtrocknen
• Hände zwischendurch, vor Pausen und am Dienstende gut pflegen (cremen)
• Schutzhandschuhe: Bei allen Eingriffen, bei denen Kontakt mit Blut, Serum, ansteckenden oder verdächtigen Hauterscheinungen (z. B. mit mykotischem Gewebe in der Fußpflege), vorhersehbar ist, müssen Einwegschutzhandschuhe getragen werden.
• Diese sollen puderfrei sowie latexproteinarm oder -frei sein, müssen nicht steril sein, jedoch frisch aus einer Originalverpackung vor Beginn des Eingriffs entnommen werden
. • Die Handschuhe müssen nach jeder Behandlung gewechselt und entsorgt werden. • Auch bei einer Perforation sind die Handschuhe zu wechseln.
• Nach Ablegen der Handschuhe ist immer eine Händedesinfektion durchzuführen.
• Bei Verletzungen oder Hauterkrankungen des Personals an den Händen sind bei jedem Patientenkontakt Einweghandschuhe zu tragen. Gegebenenfalls (z. B. bei eitrigen Hautveränderungen) muss ein Patientenkontakt bis zur Ausheilung unterbleiben.
• Zum Schutz vor Chemikalien (z. B. Flächen- und Instrumentendesinfektionsmittel sowie Reinigungsmittel) müssen geeignete Schutzhandschuhe getragen werden.
Hautschutz: • In der Einrichtung sind Voraussetzungen für die Pflege der Hände zu schaffen (Hautschutzplan). Dabei ist es sinnvoll, eine schnell einwirkende Hautcreme in Tuben oder Spendern bereitzuhalten. Die Entnahme von Hautschutzsalbe aus Dosen ist nur mit Einwegspateln, die nach jedem Gebrauch verworfen werden, gestattet.
Vor der Behandlung hat eine Aufklärung und Beratung des Patienten über mögliche Gesundheitsgefahren wie zum Beispiel ob der Patient Diabetiker-Bluter oder Bluverringungsmittel nimmt und Nachbehandlungen zu erfolgen.
Dies ist zu dokumentieren und mit den Patientenunterlagen aufzubewahren.
• Vor Beginn der Behandlung ist das Hautareal, an dem die Behandlung durchgeführt werden soll, einer gründlichen Inspektion zu unterziehen. Liegen augenscheinlich krankhafte Hautveränderungen vor, die nicht zur mitgeteilten Diagnose passen, ist dem Patienten dringend ein Arztbesuch anzuraten und die Behandlung zu unterlassen.
• Voraussetzungen für die Hautreinigung am Behandlungsort:
• Bei der Hautreinigung sind feuchte Reinigungstücher zu empfehlen.
• Ggf. Fußbad in einer Schüssel, einem Sprudelbad oder einem fest installierten Fußbadebecken.
• Beim Einsatz von keratolytischen Mitteln oder Reinigern ist die Entnahmeflasche an der Öffnung nicht zu kontaminieren, z. B. freies Ausgießen.
Kittel
Hose
Handtücher
Kompressen
Geschirrtuch
Mini Eimer
Einweg Papierrolle oder Spannbetttuch
Desinfektionsmittel Flächen und Instrumente
Hautdesinfektionsmittel
Alkohol 70 % Isoprophanol
Nagellack Entferner
Wattepads
Kleenex
Küchenrolle
Q-Tips
Einweghandschuhe
Pflaster einzeln Verpackt
Fußcreme
Karteikarte
Namenschild
Ablagetablett
Die Fussmassage kann das allgemeine Wohlbefinden im ganzen Körper verbessern. Das liegt daran, dass entspannend wirkt und Blockaden im ganzen Körper lösen kann. Zudem wird das Gewebe bei der Massage gelockert, was dazu führt, dass die Energie im Körper ungehindert fliessen kann. Linderung von Schmerzen. Verringern von Organ- und Gelenkbeschwerden. Lösen von Verspannungen. Aktivierung der Selbstheilungskräfte.
WICHTIG: im praktischen Teil vorgeführt.
Entzündung von Lymphgefäßen ( Lymphangitis) Fieber. Krampfadern im Fuß- und Unterschenkelbereich. Venenentzündungen (Thrombophlebitis), offene Wunden, Ekzemen